Nutzungsbedingungen

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem Wundzentrum Hamburg e. V. nicht immer möglich sein wird, die Standards innerhalb der Laufzeit zu aktualisieren. Dies bedeutet im Umkehrschluss, jeder Nutzer muss selbst die Aktualität der Standardaussage überprüfen, da nur er selbst für die Verrichtung der Maßnahme die Verantwortung trägt (unteilbare Durchführungsverantwortung).

  1. Die Standards des Wundzentrum Hamburg e. V. sind das Ergebnis der Arbeit der interdisziplinär und interprofessionell besetzten Standardgruppe. Nach Fertigstellung wird der jeweilige Standard einem bundesweit anerkannten Fachexperten zum Review vorgestellt und mit Freigabe vom 1. Vorsitzenden des Vereins in Kraft gesetzt. Die Standards werden alle zwei Jahre aktualisiert. Hinweise zu den Standards, Kritik und Vorschläge sind über die Homepage des Wundzentrum Hamburg e. V. an den Leiter der Standardgruppe oder den Vorstand zu richten.
  2. Die Standards dienen den Mitgliedern des Wundzentrum Hamburg e. V. zur Qualitätssicherung und Verbesserung der Wundversorgung. Mitglieder sind nach § 9(a) der geltenden Satzung verpflichtet, die Standards in der täglichen Arbeit einzuhalten
  3. Als gemeinnütziger Verein erlaubt das Wundzentrum Hamburg e. V. generell die unkommerzielle Nutzung der Standards durch Dritte.
  4. Die Nutzung der Standards durch Nichtmitglieder ist in jedem Einzelfall schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Die Erlaubnis gilt unbefristet, setzt aber voraus, dass der Nutzer regelmäßig die Aktualisierungen beachtet.
  5. Standards dürfen nur im Original (PDF mit Original Logo Wundzentrum Hamburg e. V., Versionsnummer, Unterschrift) auf eigene Seiten eingestellt bzw. verwendet werden. Der Nutzer ist dafür verantwortlich darauf zu achten, dass stets die aktuellste Version verwendet wird.
  6. Davon unberührt sind auszugsweise Zitate, die wie üblich mit dem Hinweis auf die Urheberschaft des Wundzentrum Hamburg e. V. gekennzeichnet werden müssen. Der Standard kann selbstverständlich nicht vollständig zitiert werden.
  7. Sollten dem Vorstand Missbrauchsfälle gemeldet werden, kann dem Betroffenen die Nutzung der Standards befristet oder unbefristet untersagt werden.
  8. Alle hier nicht geregelten Einzelheiten werden nach Eingang entsprechender Anträge vom Vorstand des Wundzentrum Hamburg e. V. entschieden.

-ZUM ANTRAG- -ZU DEN STANDARDS-